DREI PLAKETTEN

Am 01.03.2007 trat die Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge in Kraft. Aufgrund dieser Verordnung werden Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge in die Schadstoffgruppen 1 bis 4 eingeteilt. Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppen 2 bis 4 erhalten Plaketten zur Kennzeichnung der Schadstoffgruppe. In Umweltzonen, die durch die Städte und Gemeinden eingerichtet werden, dürfen nur noch Fahzeuge fahren, die gemäß der jeweiligen Ausschilderung an der Windschutzscheibe mit einer mit dem amtlichen Kennzeichen des Fahzeugs versehenen Plakette zur Kennzeichnung der Schadstoffgruppe versehen sind. In den Umweltzonen soll dadurch die Feinstaubbelastung durch Kraftfahrzeuge reduziert werden.